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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer

 

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer der Greenfield Industrial GmbH, Geschäftsführer: Ron Alexander, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg (im Folgenden: GREENFIELD AUCTIONS)

 

§ 1 Leistungen von GREENFIELD AUCTIONS; Geltungsbereich

  1. GREENFIELD AUCTIONS ist Betreiberin der Webseite www.greenfield-auctions.com, einer Online-Plattform, auf der sie sowohl im Namen und auf Rechnung Dritter, z.B. aus Insolvenz als auch im Eigentauftrag Gegenstände (im Folgenden: Waren) versteigert.
  2. GREENFIELD AUCTIONS fungiert dabei sowohl als Vermittler zwischen dem Bieter/Käufer (im Folgenden auch: Unternehmer) und dem Dritten (im Folgenden auch: Auftraggeber) sowie als Verkäufer im Eigenauftrag. GREENFIELD AUCTIONS wird nicht automatisch Vertragspartner der zwischen Unternehmer und Auftraggeber über die Online-Plattform geschlossenen Verträge.
  3. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen zwischen GREENFIELD AUCTIONS und Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Die Leistungen von GREENFIELD AUCTIONS werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht, auch wenn sich GREENFIELD AUCTIONS nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch GREENFIELD AUCTIONS.

§ 2 Registrierung auf der Online-Plattform

  1. Um an Versteigerungen über die Online-Plattform teilnehmen zu können, haben sich die Unternehmer vorab bei GREENFIELD AUCTIONS unter Angabe der dort abgefragten Daten unter Annahme dieser AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung hat der Unternehmer ein Passwort zu wählen, welches er geheim zu halten hat; sollte dem Unternehmer bekannt werden, dass unbefugte Dritte Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben, so hat er dies GREENFIELD AUCTIONS unverzüglich mitzuteilen.
  2. Zur Teilnahme an Versteigerungen  zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen. Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder solche, für die ein Einwilligungsvorbehalt besteht, sind zugelassen, soweit ihr gesetzlicher Vertreter die Einwilligung zur Teilnahme und zur Abgabe von Geboten im Rahmen einer Versteigerung erklärt hat. 
  3. GREENFIELD AUCTIONS behält sich die Anforderung von Nachweisen, welche die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten belegen (insbesondere Auszug des Handelsregisters, Gewerbenachweis), ausdrücklich vor. GREENFIELD AUCTIONS wird den Unternehmer im Falle der Annahme seiner Registrierung hierüber informieren (per E-Mail).
  4. Sollten sich die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten des Unternehmers im Laufe der Zeit ändern, so hat der Unternehmer die entsprechenden Änderungen unverzüglich auf seinem GREENFIELD AUCTIONS-Konto vorzunehmen.

§ 3 Ablauf der Versteigerungen; Vertragsschluss; Rechte Dritter an Waren

  1. Auf der Online-Plattform finden die Unternehmer Beschreibungen der Waren, die GREENFIELD AUCTIONS für die Auftraggeber zum Verkauf im Rahmen von Versteigerungen anbietet. Diese Warenbeschreibungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Geboten. Auch handelt es sich bei den Beschreibungen nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen und/oder Beschaffenheitsgarantien.
  2. GREENFIELD AUCTIONS wird auf seiner Online-Plattform die anstehenden Versteigerungen unter Angabe insbesondere der Versteigerungstermine, Versteigerungslaufzeiten, Startpreis, Festpreis sowie Steigerungsschritte abzugebender Gebote, bekanntgeben. GREENFIELD AUCTIONS behält sich ausdrücklich die Verkürzung oder Verlängerung von Versteigerungslaufzeiten bis zum Beginn einer Versteigerung vor, ebenso wie die Änderung der Reihenfolge von Versteigerungen. Maßgeblich für die Bestimmung zeitlicher Angaben im Rahmen der Versteigerungen (insbesondere Versteigerungstermine, Versteigerungsbeginn- und ende) ist ausschließlich die Systemuhr von GREENFIELD AUCTIONS.
  3. Eine Versteigerung beginnt und endet zu den von GREENFIELD AUCTIONS bestimmten Zeitpunkten. Beginn und Ende der Versteigerung werden mit der Warenbeschreibung angezeigt. Versteigerungen können jederzeit abgebrochen werden. Mit dem Abbruch erlöschen die registrierten Gebote.
  4. Gebote können nur von registrierten Unternehmern abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels nicht von GREENFIELD AUCTIONS autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z. B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist unzulässig. Die Versteigerung beginnt für jede Ware mit einem Mindestgebot. Die Erhöhung des Gebots hat mindestens in vom Mindestgebot abhängigen Steigerungsschritten zu erfolgen. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. Der Unternehmer ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Wird weniger als zwei Minuten vor Ablauf der Versteigerungslaufzeit ein Gebot abgegeben, welches das bisherige Höchstgebot übersteigt, so verlängert sich die Versteigerungslaufzeit um zwei Minuten. Diese Verlängerung der Versteigerungslaufzeit setzt sich so lange fort, bis innerhalb eines Zeitraums von zwei Minuten kein neues, das Höchstgebot übersteigendes Gebot mehr eingeht.
  5. Die Person, die am Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag und wird hierüber sowie über die Erteilung des Zuschlags per E-Mail benachrichtigt. Diese Benachrichtigung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch GREENFIELD AUCTIONS wirksam.
  6. GREENFIELD AUCTIONS behält sich vor, gemäß § 156 S. 2 BGB die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag aus berechtigtem Grund unter Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen.
  7. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass – z.B. bei einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter – an den Waren Rechte Dritter bestehen, ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Dem Unternehmer steht es frei, Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kaufpreis der Waren setzt sich aus dem Höchstgebot zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % sowie einem Aufgeld i.H.v. 15 % des Höchstgebots (soweit im Einzelfall kein anderes Aufgeld bekanntgegeben wird) zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % zusammen.
  2. Der Kaufpreis nebst anfallender Versandkosten ist mit dem Zuschlag fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.
  3. Der Meistbietende wird über die Versand- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail informiert. Der Kaufpreis und anfallende Versandkosten sind umgehend, spätestens jedoch 7 Tage nach Fälligkeit auf das genannte Konto zu zahlen.
  4. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht fristgerechter Abholung der ersteigerten Ware, hat GREENFIELD AUCTIONS bzw. der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Ebenso ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die versteigerten Waren auf Kosten und Risiko des Verbrauchers demontieren und einlagern zu lassen sowie diese anderweitig zu verwerten, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen. Wird die Ware erneut versteigert, so darf der frühere Meistbietende bei der erneuten Versteigerung nicht mitbieten. Er haftet dem Auftraggeber für einen etwaigen Ausfall, der bei der erneuten Versteigerung entsteht, hat aber keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös.
  5. Dem Verbraucher steht das Recht zur Aufrechnung gegenüber dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Verbraucher gegenüber dem Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der umsatzsteuerfreie Verkauf an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist nur möglich, wenn der Unternehmer GREENFIELD AUCTIONS eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form sowie einen Verbringungsnachweis nebst Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Unternehmers vorlegt (Gelangensbestätigung). Diese Dokumente müssen GREENFIELD AUCTIONS spätestens zehn Tage nach Abholung vorliegen.
    Kunden aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, die gültige Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 19 % als Deposit zu entrichten, bis die Gelangensbestätigung vollständig übermittelt wurde. Falls die Gelangensbestätigung über einen Zeitraum von maximal drei Monaten nicht vorgelegt wird, behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, die Rechnung einschließlich der 19 % Mehrwertsteuer zu stellen.
  7. Kunden, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sind verpflichtet, ein Deposit in Höhe von 19 % des Kaufpreises zu hinterlegen. Dieses Deposit wird nach Vorlage der ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumente auf das uns bekannte Konto des Kunden erstattet. Die Käufer sind eigenständig und vollständig für die Ausfuhr der Waren verantwortlich. GREENFIELD AUCTIONS tritt nicht als Ausführer oder Exporteur der Waren auf und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Ausfuhr der erworbenen Waren. Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben die Pflicht, die erforderlichen Ausfuhrdokumente gemäß den geltenden Exportbestimmungen zu beschaffen und diese rechtzeitig an GREENFIELD AUCTIONS vorzulegen. Erst nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung dieser Dokumente wird das Deposit zurückgezahlt.

    GREENFIELD AUCTIONS behält sich das Recht vor, das Deposit einzubehalten, falls die notwendigen Ausfuhrdokumente nicht vorgelegt werden oder die Ausfuhr der Waren aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

§ 5 Abholung und Versendung; Annahme- und Schuldnerverzug; Gefahrübergang

  1. Abholung und Abnahmeverpflichtung:
    Die Kunden sind vertraglich verpflichtet, die Waren zu den in der Auktion veröffentlichten Abholzeiten/-fristen und Bedingungen abzunehmen. Diese Verpflichtung stellt einen wesentlichen Teil des Kaufvertrags dar. Falls die Waren nicht fristgerecht abgeholt werden, behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, die Waren auf Kosten der Käufer umzulagern. Zusätzlich wird ein Standgeld in Höhe von 100 € netto pro Tag fällig. Es liegt in der Eigenverantwortung der Kunden, alle erforderlichen Genehmigungen für den Abtransport der Waren einzuholen. GREENFIELD AUCTIONS stellt grundsätzlich keine Hebemittel oder Equipment für die Abholung bereit. Es sei darauf hingewiesen, dass die Maschinen, sofern nicht anders angegeben, nicht medienfrei sind und sich alle Schmierstoffe weiterhin in den Maschinen befinden. Die Entnahme, Entsorgung sowie Medientrennung liegen im Aufgabenbereich des Käufers.
  2. Gefahrenübergang:
    Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Rechnungslegung auf den Kunden oder zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Annahmeverzug und Schuldnerverzug:
    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme der Ware in Schuldnerverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GREENFIELD AUCTIONS darüber hinaus berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde behält seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
  4. Die Aufbewahrung der Ware während des Annahme- oder Schuldnerverzugs erfolgt auf Gefahr des Kunden. GREENFIELD AUCTIONS haftet insoweit – außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nicht für Beschädigungen, Verlust oder Untergang der Ware.
  5. Zahlungsverzug und Rücktritt:
    Im Falle einer nicht bezahlten Rechnung durch den Käufer verpflichtet sich GREENFIELD AUCTIONS, einen Mahnprozess innerhalb von maximal 14 Tagen durchzuführen. Während des Mahnprozesses ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt ohne Zustimmung des Käufers die Rechnung zu stornieren.  Nach Ablauf dieser Frist behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den betreffenden Artikel erneut zu versteigern. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem Höchstgebot des nicht zahlenden Kunden, sowie etwaige weitere Ansprüche und Schadensersatzforderungen gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
  6. GREENFIELD AUCTIONS behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen und alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, um den ausstehenden Betrag zu realisieren und die entstandenen Kosten zu decken. Diese Klausel gilt zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB und beeinträchtigt keine anderen Rechte oder Ansprüche, die GREENFIELD AUCTIONS zustehen.
  7. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware bzw. in dem Zeitpunkt auf den Unternehmer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den versteigerten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst anfallender Versandkosten auf den Unternehmer über.
  2. Sofern die Lieferung einer Ware ausnahmsweise vor Zahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgt, so behält sich der Auftraggeber das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
  3. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung von GREENFIELD AUCTIONS bzw. des Auftraggebers nicht gestattet.
  4. Der Unternehmer hat GREENFIELD AUCTIONS im Falle des Zugriffs Dritter an im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen, unverzüglich zu informieren. Der Unternehmer hat GREENFIELD AUCTIONS alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die ihr infolge eines Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

§ 7 Sanktionen; Sperrung von Unternehmern

  1. GREENFIELD AUCTIONS hat das Recht ohne Angaben von Gründen, Unternehmern den Zugang zur Online-Plattform zu verwehren und diese nachhaltig auszuschließen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Unternehmer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder wenn GREENFIELD AUCTIONS ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz des Auftraggebers vor betrügerischen Aktivitäten:
    • Löschen von Geboten
    • Verwarnung von Unternehmern
    • Einschränkung der Nutzung der Online-Plattform
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung
  3. GREENFIELD AUCTIONS kann einen Unternehmer endgültig von der Nutzung der Online-Plattform ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    • er falsche Kontaktdaten angegeben hat
    • er sein GREENFIELD AUCTIONS-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt
    • er andere Unternehmer oder GREENFIELD AUCTIONS in erheblichem Maße schädigt
    • er wiederholt gegen diese AGB verstößt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Unternehmer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten GREENFIELD AUCTIONS-Kontos.

 

§ 8 Verfügbarkeit der Online-Plattform

  1. GREENFIELD AUCTIONS kann keine durchgehende und ununterbrochene Verfügbar- und Erreichbarkeit der Online-Plattform garantieren. Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS stellt die Online-Plattform im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Davon nicht umfasst sind Zeiten, während deren die Nutzung der Online-Plattform aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne, dass GREENFIELD AUCTIONS nach den Bestimmungen dieses Vertrages dafür einzustehen hat. Ebenfalls nicht erfasst sind Zeiten, in denen die Server von GREENFIELD AUCTIONS aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GREENFIELD AUCTIONS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind. Um die Online-Plattform in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Unternehmer jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden. Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass die Online-Plattform von GREENFIELD AUCTIONS nur eingeschränkt nutzbar ist.
  3. GREENFIELD AUCTIONS aktualisiert, verändert und entwickelt die Online-Plattform nach eigenem Ermessen weiter. GREENFIELD AUCTIONS behält sich vor, den Betrieb der Online-Plattform ohne Angabe von Gründen einzustellen.

§ 9 Gewährleistungsausschluss

GREENFIELD AUCTIONS weist darauf hin, dass sämtliche Waren der Auftraggeber unter Ausschluss der Gewährleistung versteigert werden. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit Mängel von dem Auftraggeber arglistig verschwiegen wurden oder soweit der Auftraggeber für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen hat.

§ 10 Haftungsausschluss und Haftung im Übrigen

  1. GREENFIELD AUCTIONS haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet sie im Übrigen nicht. Die in diesem Absatz enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GREENFIELD AUCTIONS.

§ 11 Änderungen der AGB; Schlussbestimmungen

  1. GREENFIELD AUCTIONS ist zu einer Änderung der AGB zu jeder Zeit berechtigt. GREENFIELD AUCTIONS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Unternehmer hat das Recht, der Änderung innerhalb von 4 Wochen ab Ankündigung der Änderungen zu widersprechen. Sofern er den Änderungen nicht binnen 4 Wochen ausdrücklich widerspricht, nimmt er die Änderung an. GREENFIELD AUCTIONS wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen.
  2. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GREENFIELD AUCTIONS und dem Unternehmer, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aufgrund dieser AGB der Sitz von GREENFIELD AUCTIONS
  4. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand der AGB für Unternehmer: September 2023

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher

 

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher der Greenfield Industrial GmbH, Geschäftsführer: Ron Alexander, Rondenbarg 6, 22525 Hamburg (im Folgenden: GREENFIELD AUCTIONS)

 

§ 1 Leistungen von GREENFIELD AUCTIONS; Geltungsbereich

  1. GREENFIELD AUCTIONS ist Betreiberin der Webseite www.greenfield-auctions.com, einer Online-Plattform, auf der sie sowohl im Namen und auf Rechnung Dritter, z.B. aus Insolvenz als auch im Eigentauftrag Gegenstände (im Folgenden: Waren) versteigert.
  2. GREENFIELD AUCTIONS fungiert dabei sowohl als Vermittler zwischen dem Bieter/Käufer (im Folgenden auch: Unternehmer) und dem Dritten (im Folgenden auch: Auftraggeber) sowie als Verkäufer im Eigenauftrag. GREENFIELD AUCTIONS wird nicht automatisch Vertragspartner der zwischen Unternehmer und Auftraggeber über die Online-Plattform geschlossenen Verträge.
  3. Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen zwischen GREENFIELD AUCTIONS und Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB. Die Leistungen von GREENFIELD AUCTIONS werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht, auch wenn sich GREENFIELD AUCTIONS nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch GREENFIELD AUCTIONS.

§ 2 Registrierung auf der Online-Plattform

  1. Um an Versteigerungen über die Online-Plattform teilnehmen zu können, haben sich die Verbraucher vorab bei GREENFIELD AUCTIONS unter Angabe der dort abgefragten, personenbezogenen Daten unter Annahme dieser AGB und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung zu registrieren. Im Rahmen der Registrierung hat der Verbraucher ein Passwort zu wählen, welches er geheim zu halten hat; sollte dem Verbraucher bekannt werden, dass unbefugte Dritte Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben, so hat er dies GREENFIELD AUCTIONS unverzüglich mitzuteilen.
  2. Zur Teilnahme an Versteigerungen  zugelassen sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Beschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder solche, für die ein Einwilligungsvorbehalt besteht, sind zugelassen, soweit ihr gesetzlicher Vertreter die Einwilligung zur Teilnahme und zur Abgabe von Geboten im Rahmen einer Versteigerung erklärt hat. 
  3. GREENFIELD AUCTIONS behält sich die Anforderung von Nachweisen, welche die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten belegen, ausdrücklich vor. GREENFIELD AUCTIONS wird den Verbraucher im Falle der Annahme seiner Registrierung hierüber informieren (per E-Mail).
  4. Sollten sich die im Rahmen der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten des Verbrauchers im Laufe der Zeit ändern, so hat der Verbraucher die entsprechenden Änderungen unverzüglich auf seinem GREENFIELD AUCTIONS-Konto vorzunehmen.

§ 3 Ablauf der Versteigerungen; Vertragsschluss; Rechte Dritter an Waren

  1. Auf der Online-Plattform finden die Verbraucher Beschreibungen der Waren, die GREENFIELD AUCTIONS für die Auftraggeber zum Verkauf im Rahmen von Versteigerungen anbietet. Diese Warenbeschreibungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Geboten. Auch handelt es sich bei den Beschreibungen nicht um Beschaffenheitsvereinbarungen und/oder Beschaffenheitsgarantien.
  2. GREENFIELD AUCTIONS wird auf seiner Online-Plattform die anstehenden Versteigerungen unter Angabe insbesondere der Versteigerungstermine, Versteigerungslaufzeiten, Startpreis, Festpreis sowie Steigerungsschritte abzugebender Gebote, bekanntgeben. GREENFIELD AUCTIONS behält sich ausdrücklich die Verkürzung oder Verlängerung von Versteigerungslaufzeiten bis zum Beginn einer Versteigerung vor, ebenso wie die Änderung der Reihenfolge von Versteigerungen. Maßgeblich für die Bestimmung zeitlicher Angaben im Rahmen der Versteigerungen (insbesondere Versteigerungstermine, Versteigerungsbeginn- und ende) ist ausschließlich die Systemuhr von GREENFIELD AUCTIONS.
  3. Eine Versteigerung beginnt und endet zu den von GREENFIELD AUCTIONS bestimmten Zeitpunkten. Beginn und Ende der Versteigerung werden mit der Warenbeschreibung angezeigt. Versteigerungen können jederzeit abgebrochen werden. Mit dem Abbruch erlöschen die registrierten Gebote.
  4. Gebote können nur von registrierten Verbrauchern abgegeben werden. Die Abgabe von Geboten mittels nicht von GREENFIELD AUCTIONS autorisierter automatisierter Datenverarbeitungsprozesse (z. B. so genannten "Sniper"-Programmen) ist unzulässig. Die Versteigerung beginnt für jede Ware mit einem Mindestgebot. Die Erhöhung des Gebots hat mindestens in vom Mindestgebot abhängigen Steigerungsschritten zu erfolgen. Davon unabhängig kann auch ein höheres Gebot abgegeben werden. Der Verbraucher ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt. Wird weniger als zwei Minuten vor Ablauf der Versteigerungslaufzeit ein Gebot abgegeben, welches das bisherige Höchstgebot übersteigt, so verlängert sich die Versteigerungslaufzeit um zwei Minuten. Diese Verlängerung der Versteigerungslaufzeit setzt sich so lange fort, bis innerhalb eines Zeitraums von zwei Minuten kein neues, das Höchstgebot übersteigendes Gebot mehr eingeht.
  5. Die Person, die am Ende der Versteigerung das höchste Gebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag und wird hierüber sowie über die Erteilung des Zuschlags per E-Mail benachrichtigt. Diese Benachrichtigung entspricht dem Zuschlag im Sinne des § 156 S. 1 BGB und wird mit der Absendung durch GREENFIELD AUCTIONS wirksam.
  6. GREENFIELD AUCTIONS behält sich vor, gemäß § 156 S. 2 BGB die Versteigerung ohne Erteilung eines Zuschlags aus berechtigtem Grund zu schließen oder den Zuschlag aus berechtigtem Grund unter Vorbehalt der Zustimmung des Auftraggebers zu erteilen.
  7. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass – z.B. bei einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter – an den Waren Rechte Dritter bestehen, ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Dem Verbraucher steht es frei, Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kaufpreis der Waren setzt sich aus dem Höchstgebot zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % sowie einem Aufgeld i.H.v. 15 % des Höchstgebots (soweit im Einzelfall kein anderes Aufgeld bekanntgegeben wird) zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % zusammen.
  2. Der Kaufpreis nebst anfallender Versandkosten ist mit dem Zuschlag fällig, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts.
  3. Der Meistbietende wird über die Versand- und Zahlungsmodalitäten per E-Mail informiert. Der Kaufpreis und anfallende Versandkosten sind umgehend, spätestens jedoch 7 Tage nach Fälligkeit auf das genannte Konto zu zahlen.
  4. Bei nicht fristgerechter Bezahlung des Kaufpreises oder bei nicht fristgerechter Abholung der ersteigerten Ware, hat GREENFIELD AUCTIONS bzw. der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Ebenso ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die versteigerten Waren auf Kosten und Risiko des Verbrauchers demontieren und einlagern zu lassen sowie diese anderweitig zu verwerten, insbesondere eine nochmalige Versteigerung anzuberaumen oder einen freihändigen Verkauf vorzunehmen. Wird die Ware erneut versteigert, so darf der frühere Meistbietende bei der erneuten Versteigerung nicht mitbieten. Er haftet dem Auftraggeber für einen etwaigen Ausfall, der bei der erneuten Versteigerung entsteht, hat aber keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös.
  5. Dem Verbraucher steht das Recht zur Aufrechnung gegenüber dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Verbraucher gegenüber dem Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der umsatzsteuerfreie Verkauf an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten ist nur möglich, wenn der Unternehmer GREENFIELD AUCTIONS eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form sowie einen Verbringungsnachweis nebst Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Unternehmers vorlegt (Gelangensbestätigung). Diese Dokumente müssen GREENFIELD AUCTIONS spätestens zehn Tage nach Abholung vorliegen.
    Kunden aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, die gültige Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 19 % als Deposit zu entrichten, bis die Gelangensbestätigung vollständig übermittelt wurde. Falls die Gelangensbestätigung über einen Zeitraum von maximal drei Monaten nicht vorgelegt wird, behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, die Rechnung einschließlich der 19 % Mehrwertsteuer zu stellen.
  7. Kunden, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sind verpflichtet, ein Deposit in Höhe von 19 % des Kaufpreises zu hinterlegen. Dieses Deposit wird nach Vorlage der ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumente auf das uns bekannte Konto des Kunden erstattet. Die Käufer sind eigenständig und vollständig für die Ausfuhr der Waren verantwortlich. GREENFIELD AUCTIONS tritt nicht als Ausführer oder Exporteur der Waren auf und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Ausfuhr der erworbenen Waren. Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben die Pflicht, die erforderlichen Ausfuhrdokumente gemäß den geltenden Exportbestimmungen zu beschaffen und diese rechtzeitig an GREENFIELD AUCTIONS vorzulegen. Erst nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung dieser Dokumente wird das Deposit zurückgezahlt.

    GREENFIELD AUCTIONS behält sich das Recht vor, das Deposit einzubehalten, falls die notwendigen Ausfuhrdokumente nicht vorgelegt werden oder die Ausfuhr der Waren aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

§ 5 Abholung und Versendung; Annahme- und Schuldnerverzug; Gefahrübergang

  1. Abholung und Abnahmeverpflichtung:
    Die Kunden sind vertraglich verpflichtet, die Waren zu den in der Auktion veröffentlichten Abholzeiten/-fristen und Bedingungen abzunehmen. Diese Verpflichtung stellt einen wesentlichen Teil des Kaufvertrags dar. Falls die Waren nicht fristgerecht abgeholt werden, behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, die Waren auf Kosten der Käufer umzulagern. Zusätzlich wird ein Standgeld in Höhe von 100 € netto pro Tag fällig. Es liegt in der Eigenverantwortung der Kunden, alle erforderlichen Genehmigungen für den Abtransport der Waren einzuholen. GREENFIELD AUCTIONS stellt grundsätzlich keine Hebemittel oder Equipment für die Abholung bereit. Es sei darauf hingewiesen, dass die Maschinen, sofern nicht anders angegeben, nicht medienfrei sind und sich alle Schmierstoffe weiterhin in den Maschinen befinden. Die Entnahme, Entsorgung sowie Medientrennung liegen im Aufgabenbereich des Käufers.
  2. Gefahrenübergang:
    Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht zum Zeitpunkt der Rechnungslegung auf den Kunden oder zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. Annahmeverzug und Schuldnerverzug:
    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt, die hierdurch entstandenen Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme der Ware in Schuldnerverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist GREENFIELD AUCTIONS darüber hinaus berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde behält seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
  4. Die Aufbewahrung der Ware während des Annahme- oder Schuldnerverzugs erfolgt auf Gefahr des Kunden. GREENFIELD AUCTIONS haftet insoweit – außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nicht für Beschädigungen, Verlust oder Untergang der Ware.
  5. Zahlungsverzug und Rücktritt:
    Im Falle einer nicht bezahlten Rechnung durch den Käufer verpflichtet sich GREENFIELD AUCTIONS, einen Mahnprozess innerhalb von maximal 14 Tagen durchzuführen. Während des Mahnprozesses ist GREENFIELD AUCTIONS berechtigt ohne Zustimmung des Käufers die Rechnung zu stornieren.  Nach Ablauf dieser Frist behält sich GREENFIELD AUCTIONS das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den betreffenden Artikel erneut zu versteigern. Alle damit verbundenen Kosten, einschließlich der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem Höchstgebot des nicht zahlenden Kunden, sowie etwaige weitere Ansprüche und Schadensersatzforderungen gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
  6. GREENFIELD AUCTIONS behält sich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen und alle rechtlichen Schritte einzuleiten, die erforderlich sind, um den ausstehenden Betrag zu realisieren und die entstandenen Kosten zu decken. Diese Klausel gilt zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB und beeinträchtigt keine anderen Rechte oder Ansprüche, die GREENFIELD AUCTIONS zustehen.
  7. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware bzw. in dem Zeitpunkt auf den Unternehmer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den versteigerten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst anfallender Versandkosten auf den Verbraucher über.
  2. Sofern die Lieferung einer Ware ausnahmsweise vor Zahlung des vollständigen Kaufpreises erfolgt, so behält sich der Auftraggeber das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
  3. Der Verbraucher hat GREENFIELD AUCTIONS im Falle des Zugriffs Dritter an im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen, unverzüglich zu informieren. Der Verbraucher hat GREENFIELD AUCTIONS alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die ihr infolge eines Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

§ 7 Sanktionen; Sperrung von Verbrauchern

  1. GREENFIELD AUCTIONS hat das Recht ohne Angaben von Gründen, Verbrauchern den Zugang zur Online-Plattform zu verwehren und diese nachhaltig auszuschließen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Verbraucher gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder wenn GREENFIELD AUCTIONS ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz des Auftraggebers vor betrügerischen Aktivitäten:
    • Löschen von Geboten
    • Verwarnung von Verbrauchern
    • Einschränkung der Nutzung der Online-Plattform
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung
  3. GREENFIELD AUCTIONS kann einen Verbraucher endgültig von der Nutzung der Online-Plattform ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    • er falsche Kontaktdaten angegeben hat
    • er sein GREENFIELD AUCTIONS-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt
    • er andere Verbraucher oder GREENFIELD AUCTIONS in erheblichem Maße schädigt
    • er wiederholt gegen diese AGB verstößt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Verbraucher endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten GREENFIELD AUCTIONS-Kontos.

 

§ 8 Verfügbarkeit der Online-Plattform

  1. GREENFIELD AUCTIONS kann keine durchgehende und ununterbrochene Verfügbar- und Erreichbarkeit der Online-Plattform garantieren. Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS stellt die Online-Plattform im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Davon nicht umfasst sind Zeiten, während deren die Nutzung der Online-Plattform aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne, dass GREENFIELD AUCTIONS nach den Bestimmungen dieses Vertrages dafür einzustehen hat. Ebenfalls nicht erfasst sind Zeiten, in denen die Server von GREENFIELD AUCTIONS aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GREENFIELD AUCTIONS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind. Um die Online-Plattform in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Verbraucher jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden. Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass die Online-Plattform von GREENFIELD AUCTIONS nur eingeschränkt nutzbar ist.
  3. GREENFIELD AUCTIONS aktualisiert, verändert und entwickelt die Online-Plattform nach eigenem Ermessen weiter. GREENFIELD AUCTIONS behält sich vor, den Betrieb der Online-Plattform ohne Angabe von Gründen einzustellen.

§ 9 Haftungsausschluss und Haftung im Übrigen

  1. GREENFIELD AUCTIONS haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. GREENFIELD AUCTIONS haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet sie im Übrigen nicht. Die in diesem Absatz enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GREENFIELD AUCTIONS.

§ 10 Änderungen der AGB; Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel

  1. GREENFIELD AUCTIONS ist zu einer Änderung der AGB zu jeder Zeit berechtigt. GREENFIELD AUCTIONS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Verbraucher hat das Recht, der Änderung innerhalb von 4 Wochen ab Ankündigung der Änderungen zu widersprechen. Sofern er den Änderungen nicht binnen 4 Wochen ausdrücklich widerspricht, nimmt er die Änderung an. GREENFIELD AUCTIONS wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen.
  2. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GREENFIELD AUCTIONS und dem Verbraucher, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

§ 11 Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http:://ec.europa.eu/consumers/odr.  GREENFIELD AUCTIONS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand der AGB für Verbraucher: September 2023