Terminauktion
Abgeschlossen | Aufgeld: 18,00% - USt.: 19,00%
Insolvenzversteigerung der ROSOMA GmbH Rostocker Sondermaschinen- und Anlagenbau.
Im Namen des Insolvenzverwalters versteigern wir das mobile Anlagevermögen der ROSOMA GmbH ab Standort Werkstraße 3a. Zum Ausruf kommen div. Maschinen, Werkzeuge, Werkstattausstattung, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Verbrauchsmaterialien u.v.m.
Die Zuschläge bei dieser Auktion werden unabhängig vom Erreichen des Mindestpreises unter Vorbehalt erteilt. Die Abstimmung über die Zuschlagserteilung wird schnellstmöglich erfolgen, jedoch innerhalb von max. 10 Tagen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Versteigerungsbedingungen.
Fr | 02.09.2022, | 17:00 Uhr |
Fr | 16.09.2022, | 12:27 Uhr |
Fr | 16.09.2022, | 14:00 Uhr |
ROSOMA GmbH Rostocker Sondermaschinen- und Anlagenbau
Werkstraße 3a
18069 Rostock
Telefon: +49 (0) 40 554 931 400
ROSOMA GmbH Rostocker Sondermaschinen- und Anlagenbau
Werkstraße 3a
18069 Rostock
Telefon: +49 (0) 40 554 931 400
ROSOMA GmbH Rostocker Sondermaschinen- und Anlagenbau
Werkstraße 3a
18069 Rostock
Telefon: +49 (0) 40 554 931 400
Rondenbarg 6 • DE - 22525 Hamburg
Besichtigungstermin: Dienstag, 13. September 2022 09:00 Uhr - 14:00 Uhr.
Eine Besichtigung ist nur nach schriftlicher Voranmeldung per E-Mail an info@inventorynord.de möglich. Ihre Anmeldung muss bis Montag, 12.09.2022 um 17:00 Uhr bei uns eingehen.
Abholtermine:
Montag, 26. September 2022 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag, 27. September 2022 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Die fristgerechte Abholung der Positionen zu den angegebenen Abholterminen und Zeiten ist eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Die bei nicht fristgerechter Abholung der Positionen entstandenen Kosten tragen Sie als Käufer.
Besichtigung: Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen vor Gebotsabgabe die Besichtigung der einzelnen Positionen am Standort, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden. Des Weiteren weisen wir Sie darauf hin, dass keine Funktionsprüfungen durch uns vorgenommen werden.
Standort: Es handelt sich bei diesem Objekt um eine ebenerdige Lagerfläche. Die Anfahrt mittels LKW ist möglich. Des Weiteren besteht ausreichend Rangiermöglichkeit. Wir weisen Sie explizit darauf hin, dass die Demontage, Verladung und der Abtransport der Positionen ausschließlich in Ihrer Verantwortung als Käufer liegt. Bitte berücksichtigen Sie hierbei auch das entsprechende Equipment wie Werkzeug, Hubgeräte und Transportmittel bereit zu halten. Bitte verschaffen Sie sich auch vor Abholung der Positionen einen Eindruck über die Gegebenheiten an den verschiedenen Standorten. Sie sollten darauf achten auf welche Art und Weise ein Abtransport möglich ist. Die Planung und Durchführung liegt alleine in der Verantwortung des Käufers.
Abholbedingungen: Die fristgerechte Abholung der Positionen zu den angegebenen Abholterminen und Zeiten ist eine vertragliche Hauptpflicht des Käufers. Die Abholung kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Die bei nicht fristgerechter Abholung der Positionen entstandenen Kosten tragen Sie als Käufer. Sind keine Abholtermine angegeben, erfolgt die Abholung ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Zahlungshinweise: Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt per Überweisung sofort zu begleichen. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich!
MwSt. - Hinweis: Der umsatzsteuerfreie Verkauf an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedsstaaten kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form, sowie einen Verbringungsnachweis nebst Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des Unternehmers vorlegt (Gelangensbestätigung). Diese Dokumente hat der Unternehmer spätestens zehn Tage nach Rechnungstellung vorzulegen.
Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU haben beim Kauf eine Kaution i.H.v. 20 % des Kaufpreises zu zahlen. Die Kaution wird dem Unternehmer nach Vorlage der ordnungsgemäßen Ausfuhrdokumente zurückgezahlt.
Kaufpreis und Aufgeld: Der Kaufpreis der Waren setzt sich aus dem Höchstgebot zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % sowie einem Aufgeld i.H.v. 18 % (soweit im Einzelfall kein anderes Aufgeld bekanntgegeben wird) zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 19 % zusammen.